Neben den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Angelfischerei in Bayern sind folgende vereinsinterne Bestimmungen zu beachten:

  1. Die Erlaubnis gilt am Angeltag von 0.00- 24.00 Uhr.

  2. Der Fischfang in den Vereinsgewässern ist nur mit der Handangel erlaubt.

  3. Es darf nur mit 2 Handangeln gefischt werden.

  4. Der Köderfang mit der Fischsenke ist verboten

  5. Beim Friedfischangeln darf jede Angel nur eine Anbißstelle haben, es sind nur Einzelhaken erlaubt.

  6. Der Raubfischfang ist erst ab dem 01.05. erlaubt. Davor ist die Verwendung von Köderfischen oder Fischfetzen, sowie Kunstködern die für den Raubfischfang geeignet sind verboten. Der lebende Köderfisch ist verboten!

  7. Umfriedete Grundstücke dürfen nur mit Genehmigung des Besitzers betreten werden.

  8. Das Fischen von Brücken und von einem Boot aus ist verboten.

  9. Das Befahren von landwirtschaftlichen Flächen Wiesen und Uferstreifen mit Kraftfahrzeugen ist verboten.

  10. Der Angelplatz ist sauber zu halten.

  11. Fische zu verkaufen oder gegen geforderte Sachwerte einzutauschen ist verboten.

  12. Tote und nicht lebensfähige Fische oder Fischeingeweide ins Wasser einzubringen ist verboten

Fangbegrenzungen pro Angeltag:

2 Karpfen, 2 Schleien, 2 Forellen 1 Raubfisch (Hecht oder Zander)

Ganzjährige gesetzliche Schonzeiten
Bachneunauge-Schrätzer-Schneider-Streber-Steinbeißer-Zingel

Lebensfähige Fische die das Schonmaß nicht erreicht haben oder die innerhalb der Schonzeit gefangen wurden sind umgehend in die Gewässerstrecke zurückzusetzen.

Der Erlaubnisschein verliert bei Nichtbeachten der oben angeführten Bedingungen seine Gültigkeit.
Zusätzlich führen Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Anzeigenerstattung. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung der Kartengebühr.

Am Ende des Angeltages bitte den abgelaufenen Erlaubnisschein mit den Eintragungen in der umseitigen Fangstatistik an der Ausgabestelle abgeben.

Eine Auswahl der erlaubten Gewässerstrecken für Gastangler ist auf der Seite Angelscheine zu finden.

 

Der AVE wünscht ein kräftiges Petri-Heil

 

Richtlinien für die Befischung der Vereinsgewässer des Anglerverein Eichstätt e.V.

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